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Berücksichtigung von Vorfälligkeitsentschädigungen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Der Veranlassungszusammenhang nimmt im nationalen Steuerrecht eine zentrale Rolle ein. Die Vorfälligkeitsentschädigung war in diesem Kontext in Sachverhalten mit Grundstücksveräußerungen bereits mehrfach Gegenstand von Gerichtsentscheidungen, in denen der Vermietungsveranlassungszusammenhang durch die Veräußerung von Immobilien überlagert wurde, sodass ein Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung verneint wurde. Das Niedersächsische FG entschied nun im Urteil v. - 3 K 145/23 ( NWB OAAAJ-82135), dass diese Überlagerung bei dem Verkauf eines Beleihungsobjekts nicht eintritt, wenn die Vermietungstätigkeit auf dem eigentlichen Vermietungsgrundstück fortgeführt wird. Dadurch wurde im Urteilsfall der Werbungskostenabzug bei der Vermietung bejaht.
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Urteil des
[i]Niedersächsisches FG, Urteil v. 30.10.2024 - 3 K 145/23, NWB OAAAJ-82135 Die Kläger nahmen zur Finanzierung von zwei Vermietungsobjekten zwei Darlehen auf. Für diese Darlehen nahm das Kreditinstitut neben den fremdfinanzierten Immobilien eine Zusatzsicherheit in Form eines Beleihungsobjekts in Anspruch, das eb...