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Berücksichtigung von Vergütungen an Gesellschafter-Geschäftsführer bei der Lohnsumme
Im Hinblick auf die Steuerbegünstigung von Betriebsvermögen sind nach einem steuerzahlerfreundlichen Urteil des FG Münster bei der Ermittlung der jährlichen Lohnsumme (§ 13a Abs. 4 ErbStG) entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung in den amtlichen ErbStH die an die Gesellschafter einer Personengesellschaft im Lohnsummenzeitraum gezahlten angemessenen Vergütungen, die ertragsteuerlich Sonderbetriebseinnahmen darstellen, grundsätzlich einzubeziehen.
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Eine Erwähnung wert ist auch ein anhängiges Verfahren zur Erbschaftsteuer – zur Steuerbegünstigung von Betriebsvermögen.
Das FG Münster hat in erster Instanz entschieden: Bei der Ermittlung der jährlichen Lohnsumme sind auch die an die Gesellschafter einer Personengesellschaft im Lohnsummenzeitraum gezahlten angemessenen Vergütungen einzubeziehen, die ertragsteuerlich Sonderbetriebseinnahmen darstellen.
In den amtlichen Erbschaftsteuer-Hinweisen vertritt die Finanzverwaltung die gegenteilige Auffassung: In dem Umfang, in dem die Vergütung des Ges...