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Steuern mobil Nr. 9 vom 01.09.2025

Beschränkte Steuerpflicht bei Einkünften aus früherer Betriebsstätte

Laut FG Baden-Württemberg ist ein in der Slowakei wohnender Bezieher von Leistungen aus einer inländischen Versorgungseinrichtung im Inland beschränkt einkommensteuerpflichtig. Es handele sich um nachträgliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Der Bundesfinanzhof muss im Revisionsverfahren klären, ob eine im Zeitpunkt der Zahlungen der Versorgungsbezüge schon nicht mehr bestehende inländische Betriebsstätte ein deutsches Besteuerungsrecht für die Einkünfte begründen kann.

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Eine Pressemitteilung war dem FG Baden-Württemberg eine doch eher spezielle Entscheidung zum internationalen Steuerrecht wert. Zudem hat Rechtsanwältin und Steuerberaterin Dr. Katharina Schlücke das Urteil für die NWB-Zeitschrift „IWB” kommentiert. Grund genug für uns, Ihnen das anhängige Verfahren vorzustellen.

Der Kläger war bis 2014 als Versicherungsvertreter im Inland tätig. Während dieser Zeit lebte er in Deutschland und ermittelte seinen Gewinn durch einen Betriebsvermögensvergleich. Nach seinem Renten...

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