Gesetzgebung | Bundesregierung beschließt Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz (BMAS)
Die Bundesregierung hat am
den
Entwurf für ein Zweites Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung
und zur Änderung anderer Gesetze beschlossen. Das Gesetz soll die betriebliche
Altersversorgung als zweite Säule neben der gesetzlichen Rente festigen und
breiter etablieren.
Hintergrund: Im Jahr 2018 wurden durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz neue steuerliche Anreize für Geringverdiener sowie eine neue tarifliche Form der Betriebsrente, das Sozialpartnermodell, eingeführt. Diese Maßnahmen sollen nun weiter ausgebaut werden, um die Betriebsrente zu einem selbstverständlichen Bestandteil der Altersvorsorge zu machen.
U.a. folgende Maßnahmen sind vorgesehen:
Ausbau des Sozialpartnermodells: Mit diesem Modell werden seit 2018 Betriebsrenten auf Grundlage eines Tarifvertrags organisiert. Künftig sollen auch nicht tarifgebundene Unternehmen und ihre Beschäftigten daran teilnehmen können. Das sind häufig kleinere Unternehmen.
Mehr Flexibilität beim Arbeitgeberwechsel: Anwartschaften auf eine Betriebsrente sollen leichter mitgenommen oder in der Versorgungseinrichtung belassen werden können.
Neue Impulse im Finanzaufsichtsrecht, um die betriebliche Altersversorgung attraktiver zu machen: Um höhere Renditen und damit höhere Betriebsrenten zu erzielen, bekommen beispielsweise Pensionskassen mehr Spielraum in ihrer Kapitalanlage.
Bessere steuerliche Förderung der Betriebsrente für Geringverdiener: Die Einkommensgrenze für die Förderung wird angehoben. Zudem steigt der maximal geförderte Arbeitgeberzuschuss.
Digitalisierung der betrieblichen Altersversorgung: Damit sollen Unternehmen von unnötiger Bürokratie entlastet werden.
Weitere Informationen zu dem Vorhaben sowie die Gesetzesmaterialien sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlicht.
Quelle: BMAS sowie Bundesregierung online, Pressemitteilungen v. (il)
Fundstelle(n):
XAAAJ-99013