Gesetzgebung | Bundesregierung beschließt mehr Verbraucherschutz bei Kreditverträgen (BMJV)
Die Bundesregierung hat am
den
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über
Verbraucherkreditverträge beschlossen. Verbessert werden soll der
Verbraucherschutz insbesondere bei Geschäften nach dem Modell "Buy now pay
later" ("Jetzt kaufen, später bezahlen").
Hintergrund: Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der überarbeiteten EU-Verbraucherkreditrichtlinie. Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie ist bis zum in nationales Recht umzusetzen und ab dem von den Mitgliedstaaten anzuwenden.
Hierzu führt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) u.a. weiter aus:
Die vorgeschlagenen Änderungen weiten den Verbraucherschutz erheblich aus. So werden bislang unregulierte Kreditformen erstmals in die Regelungen zu Verbraucherkrediten einbezogen. Fortan fallen beispielsweise Buy-now-pay-later-Modelle und unentgeltliche Kredite unter die Regelungen. „Buy now, pay later“ bedeutet, dass bei einem Kauf das Geld erst zu einem späteren Zeitpunkt (beispielsweise 14 oder 30 Tage nach dem Kauf) vom Konto abgebucht wird. Es handelt sich dabei um einen Zahlungsaufschub und damit um einen Kurzzeitkredit.
Außerdem sollen die Vorgaben für die Kreditwürdigkeitsprüfung verschärft werden, die verpflichtend vor dem Vertragsabschluss durchzuführen ist. Insbesondere erfolgt eine Angleichung an die Maßstäbe, die bei Darlehensverträgen für Immobilien gelten.
Vorgesehen ist ferner der Verzicht auf das Schriftformerfordernis bei Allgemein-Verbraucherkreditgeschäften; solche Verträge sollen künftig z.B. auch online abgeschlossen werden können.
Die Gesetzesmaterialien sowie weitere Informationen hierzu (u.a. ein Fragen und Antworten-Katalog) sind auf der Homepage des BMJV veröffentlicht.
Quelle: BMJV, Pressemitteilung v. (il)
Fundstelle(n):
NAAAJ-99012