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Online-Nachricht - Mittwoch, 03.09.2025

Gesetzgebung | Änderung des Lieferkettengesetzes (Bundesregierung)

Die Bundesregierung hat am 3.9.2925 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes beschlossen. Ziel ist es, Unternehmen von Bürokratie zu entlasten. U.a. soll die Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten abgeschafft werden. Bußgelder sollen nur noch bei schweren Verstößen gegen die Sorgfaltspflichten verhängt werden.

Hierzu führt die Bundesregierung weiter aus:

  • Das nationale Lieferkettengesetz soll in dieser Form gelten, bis die Europäische Lieferkettenrichtlinie in nationales Recht umgesetzt ist. In der Übergangszeit soll das Änderungsgesetz Unternehmen entlasten und die deutsche Volkswirtschaft stärken.

  • Über die EU-Lieferketten-Richtlinie wird derzeit auf EU-Ebene verhandelt. Die Bundesregierung unterstützt die EU-Forderung nach ambitioniertem Bürokratierückbau. Ihr Ziel ist gleichzeitig, Menschenrechtsverletzungen und Kinderarbeit in Lieferketten zu vermeiden.

Hinweis:

Die Gesetzesmaterialien sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales veröffentlicht.

Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. (il)

Fundstelle(n):
MAAAJ-98999