Gesetzgebung | Änderung des Lieferkettengesetzes (Bundesregierung)
Die Bundesregierung hat am 3.9.2925
den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
beschlossen. Ziel ist es, Unternehmen von Bürokratie zu entlasten. U.a. soll
die Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten abgeschafft
werden. Bußgelder sollen nur noch bei schweren Verstößen gegen die
Sorgfaltspflichten verhängt werden.
Hierzu führt die Bundesregierung weiter aus:
Das nationale Lieferkettengesetz soll in dieser Form gelten, bis die Europäische Lieferkettenrichtlinie in nationales Recht umgesetzt ist. In der Übergangszeit soll das Änderungsgesetz Unternehmen entlasten und die deutsche Volkswirtschaft stärken.
Über die EU-Lieferketten-Richtlinie wird derzeit auf EU-Ebene verhandelt. Die Bundesregierung unterstützt die EU-Forderung nach ambitioniertem Bürokratierückbau. Ihr Ziel ist gleichzeitig, Menschenrechtsverletzungen und Kinderarbeit in Lieferketten zu vermeiden.
Die Gesetzesmaterialien sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales veröffentlicht.
Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. (il)
Fundstelle(n):
MAAAJ-98999