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GmbH | Grenzen der formellen Legitimationswirkung des § 16 Abs. 1 Satz 1 GmbHG
Eine GmbH kann sich nicht auf die Legitimationswirkung des § 16 Abs. 1 Satz 1 GmbHG berufen, wenn im Anschluss an die Einziehung eines Geschäftsanteils und entgegen einer einstweiligen Verfügung oder einem Prozessvergleich eine veränderte Gesellschafterliste zum Handelsregister eingereicht wurde.
Für die registerrechtliche Prüfung der Wirksamkeit eines Einziehungsbeschlusses ist hinsichtlich des Gesellschafterbestands grds. von der zuletzt in den Registerordner aufgenommenen Gesellschafterliste auszugehen. Im Streitfall durfte sich die GmbH aber nicht auf die formelle Legitimationswirkung der neu in den Registerordner aufgenommenen Gesellschafterliste, die die Beschwerdeführerin nicht mehr als Gesellschafterin auswies, berufen, weil ihr durch einstweilige Verfügung untersagt worden war, eine neue Liste ...