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Insolvenz | Ansprüche aus einem Girovertrag als insolvenzfreies Schuldnervermögen
Schließt der Schuldner, dessen selbstständige Tätigkeit der Insolvenzverwalter freigegeben hat, nach Wirksamwerden der Freigabeerklärung einen neuen Girovertrag ab, so kommt eine Behandlung der Ansprüche aus dem Girovertrag als insolvenzfreies Vermögen des Schuldners dann in Betracht, wenn dieser der Bank mitgeteilt hat, dass es sich um ein Geschäftskonto für seine selbstständige Tätigkeit handelt, oder sich eine solche Bestimmung aus den für beide Vertragsteile erkennbaren Umständen des Vertragsschlusses ergibt.
Ist dies der Fall, stehen weder die Führung eines solchen Kontos durch die Bank als Privatkonto des Schuldners noch die ausdrückliche Bezeichnung als Privatgirokonto einer Zuordnung zur freigegebenen selbstständigen Tätigkeit entgegen.