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Bilanzierung von qualifizierenden Versicherungsverträgen im IFRS-Abschluss – Wann ist ein Versicherungsvertrag kongruent?
I. Einleitung
Qualifizierende Versicherungsverträge sind in einem IFRS-Abschluss als Planvermögen zu behandeln. Im deutschen Rechtskreis betrifft dies insbesondere verpfändete Rückdeckungsversicherungen. Als Planvermögen sind sie in der Bilanz – unter Einhaltung des Einzelbewertungsgrundsatzes – von den durch sie abgedeckten Altersversorgungsverpflichtungen in Abzug zu bringen. Planvermögen ist nach den Vorgaben des IAS 19.113 mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Für qualifizierende Versicherungsverträge sieht IAS 19.115 indes eine spezielle Bewertungsregel vor: Soweit zum Planvermögen qualifizierende Versicherungsverträge gehören, die alle oder einige der zugesagten Leistungen hinsichtlich ihres Betrags und ihrer Fälligkeiten genau abdecken, ist der beizulegende Zeitwert der Versicherungsverträge annahmegemäß grundsätzlich gleich dem Barwert der abgedeckten Verpflichtungen.
Im deutschen Rechtskreis kommen in der Praxis vielfältige Gestaltungen vor, bei denen oftmals keine vollständige Leistungskongruenz zwischen den Leistungen aus dem Versicherungsvertrag und den Leistungen aus der Altersversorgungszusage vorliegt, etwa im Hinblick auf nach § 16 BetrAVG vorzunehmende...