Zukunft der Unternehmensbesteuerung …
... nach steuerlichem Investitionssofortprogramm und Koalitionsvertrag 2025
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD enthält zahlreiche Maßnahmen und Vereinbarungen mit Bezug zum System der Unternehmensbesteuerung. Erste Maßnahmen mit steuersystematischem Bezug wurden bereits durch das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland umgesetzt. Prof. Dr. Markus Frischmuth analysiert in seinem diese Maßnahmen und Vereinbarungen, um darzulegen, welches System der Unternehmensbesteuerung seitens der Regierungskoalition angestrebt und durch welche Strukturelemente und Mechanismen es gekennzeichnet ist. Dabei werden auch durch den Koalitionsvertrag 2025 selbst auferlegte Reformziele wie Rechtsformneutralität und Einfachheit der Unternehmensbesteuerung sowie Bürokratieabbau und Digitalisierung in die Analyse einbezogen. Der Beitrag liefert einen Ausblick auf einen nachfolgenden Beitrag des Verfassers, der die angestoßene Systemdiskussion mit dem Lösungsansatz einer einheitlichen Unternehmensbesteuerung mit Optionsrecht konkret und praxisgerecht weiterführt.
Security Token als Vergütungskomponente
Security Token gewinnen als Vergütungsbestandteil an Bedeutung. Deren rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen hängen stark von der jeweiligen Ausgestaltung ab, sind komplex und bedürfen einer soliden technischen und rechtlichen Ausgestaltung, wie der Beitrag von Gerrit Wagner, Annina Heczey und André Thoß zeigt. Die aktuellen Bestrebungen auf EU- und nationaler Ebene – etwa durch die Etablierung von Kryptowertpapierregistern – signalisieren ein wachsendes regulatorisches Interesse an tokenisierten Vermögenswerten. Dies schafft die Grundlage dafür, dass tokenisierte Mitarbeiterbeteiligungsmodelle künftig einfacher und verbreiteter umgesetzt werden können.
Eigenbetrieblich genutzte Grundstücke von untergeordnetem Wert
Das BMF hat einen Referentenentwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Vorschriften vorgelegt. Die Verordnung sieht auch eine Anpassung der Grenzen, nach denen eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile steuerlich nicht als Betriebsvermögen behandelt werden müssen, vor. In der Rubrik „Aktuell beraten“ weist Michael Seifert auf die geplanten Änderungen hin.
Geplante Änderungen an den ESRS
Parallel zur wieder neu angestoßenen Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD) in deutsches Recht und der Diskussion auf europäischer Ebene um weitere Erleichterungen in der CSRD werden auch die Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS) in der Form des veröffentlichten Sets 1 nach Vorgaben der EU-Kommission überarbeitet. Dazu hat die EFRAG am einen Vorschlag für eine umfassende Überarbeitung vorgelegt. Dr. Jens Reinke stellt in seinem die zentralen Vorschläge vor.
Bleiben Sie zuversichtlich!
Patrick Zugehör
Fundstelle(n):
StuB 17/2025 Seite 1
CAAAJ-98891