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BFH 20.03.2025 VI R 25/23, StuB 17/2025 S. 679

Besteuerungsrecht für Einkünfte eines in Luxemburg angestellten Orchestermusikers

Der bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts im Großherzogtum Luxemburg angestellte Orchestermusiker ist Künstler i. S. von Art. 16 Abs. 1 DBA-Luxemburg 2012.

Praxishinweise

(1) Im Streitfall stand das Besteuerungsrecht an den streitigen Einkünften nach Art. 16 Abs. 1 DBA-Luxemburg 2012, der als lex specialis Art. 14 Abs. 1 Satz 1 DBA-Luxemburg 2012 vorgeht, auch Deutschland zu, so der BFH. Gemäß Art. 16 Abs. 1 DBA-Luxemburg 2012 können Einkünfte, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person u. a. als Künstler aus ihrer im anderen Vertragsstaat persönlich ausgeübten Tätigkeit bezieht, im anderen Staat (hier: Deutschland) besteuert werden. Die Vorschrift gilt entgegen der Auffassung der Kläger nicht nur für selbständig tätige und/oder reisende Personen, sondern wie im Fall des Klägers auch für nichtselbständig tätige, ortsgebundene Künstler und Sportler, so der BFH.

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