Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Besteuerungsrecht für Einkünfte eines in Luxemburg angestellten Orchestermusikers
Der bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts im Großherzogtum Luxemburg angestellte Orchestermusiker ist Künstler i. S. von Art. 16 Abs. 1 DBA-Luxemburg 2012.
(1) Im Streitfall stand das Besteuerungsrecht an den streitigen Einkünften nach Art. 16 Abs. 1 DBA-Luxemburg 2012, der als lex specialis Art. 14 Abs. 1 Satz 1 DBA-Luxemburg 2012 vorgeht, auch Deutschland zu, so der BFH. Gemäß Art. 16 Abs. 1 DBA-Luxemburg 2012 können Einkünfte, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person u. a. als Künstler aus ihrer im anderen Vertragsstaat persönlich ausgeübten Tätigkeit bezieht, im anderen Staat (hier: Deutschland) besteuert werden. Die Vorschrift gilt entgegen der Auffassung der Kläger nicht nur für selbständig tätige und/oder reisende Personen, sondern wie im Fall des Klägers auch für nichtselbständig tätige, ortsgebundene Künstler und Sportler, so der BFH.
...