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STFAN Nr. 10 vom Seite 8

Steuervorauszahlungen

Von Dipl.-Finw. (FH) Dennis Giels

Obwohl die Einkommensteuer eine Jahressteuer ist, sind unter bestimmten Voraussetzungen an vier Fälligkeitsterminen im Jahr Vorauszahlungen zu leisten. Neben der Gleichstellung von Einkünften ohne Steuerabzug mit Einkünften, bei denen ein Steuerabzug durchgeführt wird, und der Sicherstellung von Einnahmen für den Staat dienen sie auch dazu, den Steuerbürger durch eine gleichmäßige Verteilung vor einer geballten Steuernachforderung zu schützen. Wann Steuervorauszahlungen fällig werden, in welcher Höhe die Festsetzung erfolgt und unter welchen Voraussetzungen eine Änderung möglich ist, wird im Beitrag näher erläutert.

Systematische Einordnung

Die Einkommensteuer entsteht als Jahressteuer mit Ablauf des Veranlagungszeitraums (§ 36 Abs. 1 EStG). Sie wird durch einen Steuerbescheid als Ergebnis des Veranlagungsverfahrens festgesetzt. Bereits unterjährig wird die Einkommensteuer in verschiedenen Ausprägungen auf die erzielten Einkünfte bzw. Einkunftsarten erhoben. Dazu zählen u. a.:

  • die Lohnsteuer bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit,

  • die Kapitalertragsteuer bei Einkünften aus Kapitalvermögen,

  • die Bauabzugsteuer bei Bauleistungen.

Die durch den Steuerabzug bereits erhobene Einkommensteuer wir...