Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei Sudoku
Streitigkeiten über die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes mit der Finanzverwaltung sind in der Praxis an der Tagesordnung. Komplex wird es, wenn dabei die Anlage 2 zu berücksichtigen ist. Diese Anlage zum UStG ist für den Steuerrechtler ungewohnt, da bei der Beurteilung das Zollrecht maßgeblich ist. Für die Eingruppierung der dort genannten Wirtschaftsgüter ist der Zolltarif maßgeblich. In dem vorliegenden Verfahren vor dem EuGH war die Frage zu klären, ob Sudoku-Rätselmagazine dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen können. Maßgeblich ist dafür, ob es sich um periodische Druckerzeugnisse i. S. der Position 4902 der Kombinierten Nomenklatur (KN) handelt. Der Rechtsstreit war vom FG Berlin-Brandenburg als Vorlage an den EuGH gerichtet worden.
I. Leitsatz
Die Tarifposition 4902 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658 /87 des Rates vom über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2018/1602 der Kommission vom geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass als broschierte Papierhefte beschriebene Waren, die hauptsächli...