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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 3 K 232/24

Gesetze: GewStG § 9 Nr. 1 Satz 2

Das Vorhandensein ein Fettabscheiders, dessen Vermietung im Mietvertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, steht der Anwendung der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 aF GewStG nicht zwingend entgegen

Leitsatz

  1. Fettabscheider stellen eine Betriebsvorrichtung dar.

  2. Die Frage, ob ein Fettabscheider Gegenstand eines Mietvertrages ist, ist nach zivilrechtlichen Kriterien zu beurteilen. Befindet er sich im Außenbereich der Immobilie und fehlt es an einer exklusiven Nutzungsüberlassung an die Mieter, spricht dieses gegen eine Vermietung.

  3. Die Überlassung eines Fettabscheiders stellt - selbst bei unterstellter Vermietung - ein nicht begünstigungsschädliches Nebengeschäft zu der Grundstücksverwaltung und Grundstücksnutzung dar.

Fundstelle(n):
IAAAJ-98730

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 05.03.2025 - 3 K 232/24

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