Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BAG 11.09.1991 4 AZR 71/91

Arbeitsrecht; | Ausstrahlung eines Tarifvertrags auf Arbeitsverhältnisse im Ausland (§ 1 TVG)

Hat ein Arbeitgeber (hier: Goethe-Institut) einen Haustarifvertrag abgeschlossen, so ist er verpflichtet, auf ein rechtlich selbständiges Tochterunternehmen einzuwirken, den Haustarifvertrag anzuwenden, wenn das Tochterunternehmen nur aus Gründen des internationalen Rechts verselbständigt wurde, aber tatsächlich von der Haustarifvertragspartei ideell, wirtschaftlich und verwaltungsmäßig abhängt. Dies gilt insbesondere, wenn die Arbeitsverhältnisse der vor Ort Beschäftigten nicht entsandten Arbeitnehmern nur deswegen auf das Tochterunternehmen übertragen wurden, um die Arbeitsbedingungen abzusenken. Die Einwirkungspflicht findet ihre Grenze nur an zwingendem ausländischen Recht ().

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen