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NWB Nr. 36 vom Seite 2444

Schenkungsteuerliche Folgen der Einlagen in Kapitalgesellschaften

Dr. Katrin Dorn und Dr. Morten Dibbert

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2462Auch Leistungen an Kapitalgesellschaften, die im Wege der offenen oder verdeckten Einlage erfolgen, können schenkungsteuerliche Folgen haben, wenn es durch die Leistung eines Gesellschafters zu einer Werterhöhung der Anteile an der Kapitalgesellschaft eines anderen Gesellschafters kommt. Diese Rechtsfolge stellt § 7 Abs. 8 ErbStG (eingefügt durch das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz v. ) klar, indem hierfür eine Schenkung fingiert wird, sofern es zu einer solchen Werterhöhung kommt. Mit seinen Entscheidungen vom April 2024 und Juni 2025 liegt nun die erste Rechtsprechung des BFH zur Anwendung dieser Regelung vor.

und II R 23/21

[i]BFH, Urteile v. 10.4.2024 - II R 22/21, BStBl 2025 II S. 356; II R 23/21, NWB GAAAJ-74953 Mit seinen Urteilen v.  - II R 22/21 (BStBl 2025 II S. 356) und II R 23/21 ( NWB GAAAJ-74953) hatte der BFH erstmalig Gelegenheit, zur Neuregelung des § 7 Abs. 8 ErbStG Stellung zu beziehen. Dabei hat er, dies vorweg, bereits in diesen Urteilen klargestellt, dass ein Zuwendungswille trotz der fingierten Schenkung keine notwendige Voraussetzung ist. Das FG Münster hatte dies in seinem Urteil v.  - 3 K 2585/21 Erb ( NWB BAAAJ-72843) anders gesehen...

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