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Insolvenzrecht/Umsatzsteuer | Nachhaftung des Schuldners für Steuerschulden nach Einstellung des Insolvenzverfahrens gemäß § 211 InsO (BFH)
Beruhen Umsatzsteuerschulden als Masseverbindlichkeiten allein auf
Handlungen des Insolvenzverwalters, kommt eine Haftung des Insolvenzschuldners
mit seinem insolvenzfreien Vermögen während des Insolvenzverfahrens nicht in
Betracht. Diese Haftungsbeschränkung gilt weiter, wenn das Insolvenzverfahren
nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit (§ 211 InsO) eingestellt sowie dem
Insolvenzschuldner Restschuldbefreiung erteilt wurde (Fortführung des
, BStBl II 2016, 372: ; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Der Kläger erbrachte als Unternehmer steuerpflichtige Umsätze. Über sein Vermögen wurde im Juli 2008 das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Insolvenzverwalter führte das Unternehmen des Klägers fort und zeigte bereits im Se...