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Einkommensteuer | Rückwirkende Anwendung von § 6e EStG (BFH)
Die rückwirkende Anwendung von
§ 6e EStG auf
Wirtschaftsjahre, die vor dem
enden
(§ 52 Abs. 14a
EStG), verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche
Rückwirkungsverbot (; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten über die Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Anwendung von § 6e EStG gemäß § 52 Abs. 14a EStG für den Feststellungszeitraum 2014:
Die Klägerin ist eine Immobilienprojektentwicklungsgesellschaft. Im Streitjahr erzielte sie Einkünfte aus der Vermietung einer Immobilie. Die Mieterin nutzte die Immobilie als Studentenwohnheim. Zur Absicherung der Mieteinkünfte schloss die Klägerin einen Garantievertrag. Diesbezüglich leistete sie im Oktober 2014 eine Pachtgarantie und eine Pre-Opening-Zahlung an die Garantiegeberin. Die Klä...