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Gewerbesteuer | Anwendung des Bankenprivilegs auf eine Konzernfinanzierungsgesellschaft (BFH)
Ein gewerbsmäßiger Betrieb von
Bankgeschäften im Sinne der Legaldefinition des Begriffs des Kreditinstituts in
§ 1 Abs. 1
Satz 1 KWG liegt vor, wenn er auf eine gewisse Dauer
angelegt ist und die Bankgeschäfte mit der Absicht der Gewinnerzielung
beziehungsweise entgeltlich betrieben werden. Für die Frage, ob Bankgeschäfte
mit der Absicht der Gewinnerzielung beziehungsweise entgeltlich betrieben
werden, kommt es auf das zivil- und aufsichtsrechtliche Verständnis des
Merkmals "Gewerbsmäßigkeit" in
§ 1 Abs. 1
KWG und nicht auf das Vorliegen einer
Gewinnerzielungsabsicht im Sinne des
§ 15 Abs. 2
EStG an (; veröffentlicht
am ).
Hintergrund: Nach § 8 Nr. 1 GewStG in der im Streitjahr 2012 geltenden Fassung wird dem Gewinn aus Gewerbebetrieb (§ 7 GewStG) ein Viertel der Summe aus den dort...