Handelspolitik – Verordnung (EU) 2020/502 – Maßnahmen, die von den Vereinigten Staaten in Bezug auf die Einfuhr bestimmter derivativer Aluminiumerzeugnisse und bestimmter derivativer Stahlerzeugnisse eingeführt wurden – Entscheidung der Union, Handelszugeständnisse und sonstige gleichwertige Verpflichtungen auszusetzen – Zusätzliche Zölle auf Einfuhren von Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten – Nichtigkeitsklage – Klagebefugnis – Zulässigkeit – Grundsatz der guten Verwaltung – Recht auf rechtliches Gehör
Leitsatz
Die Durchführungsverordnung (EU) 2020/502 der Kommission vom über bestimmte handelspolitische Maßnahmen in Bezug auf bestimmte Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika wird für nichtig erklärt, soweit sie die unter den KN‑Code 9613 80 00 fallenden Waren betrifft.