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Kommentierte Nachricht NWB EV 9/2025 S. 260

Vermögenswirksame Leistungen | Klein, klein, aber am Ende steht ein hübscher Betrag da

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind ein alter Hut. Trotzdem sollten Angestellte nicht auf das Geld, das der Arbeitgeber zuschießen kann, verzichten. VL-Leistungen funktionieren wie folgt: Ein VL-Vertrag wird sechs Jahre lang bespart. Nach einem weiteren Jahr Wartefrist kann der Anleger über den angesparten Betrag verfügen. Die Sperrfrist beginnt mit dem 1. Januar des Jahres, in dem der Sparvorgang beginnt.

Geregelt werden die VL-Leistungen im Fünften Vermögensbildungsgesetz. Demnach kann der Arbeitgeber – muss aber nicht – VL-Leistungen zahlen, maximal 40 € pro Monat. Häufig werden sie aufgrund eines Tarif- oder Arbeitsvertrags zusätzlich zum Lohn oder Gehalt gewährt. Dieser Betrag gilt brutto, d. h. es sind Steuern und Sozialabgaben darauf zu zahlen. VL-Leistungen ...

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Klein, klein, aber am Ende steht ein hübscher Betrag da

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