Einkommensteuererklärung | Direkte Belegeinreichung "RABE" in Schleswig-Holstein (FinMin)
Das Finanzministerium
Schleswig-Holstein teilt mit, dass das sog. RABE-Verfahren auch in
Schleswig-Holstein eingesetzt wird. Damit können Steuerzahler in
Schleswig-Holstein seit Ende Juli Belege wie Spendenquittungen oder
Handwerkerrechnungen bereits beim Ausfüllen ihrer digitalen Steuererklärung in
MeinELSTER hochladen - ohne späteren Postweg oder Rückfragen des
Finanzamts.
Hierzu führt das Finanzministerium u.a. weiter aus:
Das neue Verfahren „Referenzierung auf Belege“ (kurz: RABE) ermöglicht, dass Belege direkt in MeinELSTER hochgeladen und mit den passenden Eingabefeldern wie Werbungskosten oder außergewöhnlichen Belastungen verknüpft werden. Grundsätzlich sind Belege erst auf Anforderung des Finanzamts per Post oder digital nachzureichen.
Mit RABE liegen sie der Steuerverwaltung sofort vor und können bei Bedarf ohne zeitliche Verzögerung abgerufen werden. Das spart Zeit in der Bearbeitung und sorgt dafür, dass Steuerbescheide schneller bekannt gegeben werden können.
Die direkte Übermittlung von Belegen bedeutet keine häufigeren oder strengeren Prüfungen. Sie liegen lediglich bereits vor, falls eine Prüfung notwendig werden sollte. Nutzer werden zudem über jeden Abruf ihrer Belege informiert.
RABE steht in MeinELSTER oder in anderer RABE-fähiger Steuersoftware zur Verfügung. Es ist ein Produkt des bundesweiten Programmierverbunds KONSENS (Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung) und ergänzt jüngste Vereinfachungen wie einfachELSTERplus oder einfachELSTER für Renten- und Pensionsempfänger.
Quelle: FinMin Schleswig-Holstein, Pressemitteilung v. (il)
Fundstelle(n):
TAAAJ-98307