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FG Niedersachsen 15.08.2024 10 K 255/21, Kommentierte Nachricht

Einkommensteuer | Übertragung einer § 6b-Rücklage auf neu hergestelltes Gebäude

Die Übertragung einer § 6b-Rücklage auf ein Gebäude nach Ablauf von vier Jahren setzt voraus, dass der Steuerpflichtige das neue Gebäude selbst herstellt. Die Anschaffung eines neuen Gebäudes von einem Bauträger nach Ablauf der vier Jahre ist nicht nach § 6b Abs. 3 Satz 3 EStG begünstigt.

[i]Kläger erwarb im vierten Jahr Immobilien vom BauträgerDer Kläger bildete zum eine Rücklage für den Gewinn aus der Veräußerung einer betrieblichen Immobilie nach § 6b EStG. Im Jahr 2012 erwarb der Kläger von einem Bauträger zwei Grundstücke, die bebaut werden sollten; mit der Bebauung war bereits begonnen worden. Im Jahr 2013 übertrug der Kläger die § 6b-Rücklage auf die beiden Immobilien. Das Finanzamt hielt die Übertragung der § 6b-Rücklage für unzulässig. Da der Veranlagungszeitraum 2012 bereits verjährt war, löste es die § 6b-Rücklage im Veranlagungszeitrau...

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Übertragung einer § 6b-Rücklage auf neu hergestelltes Gebäude

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