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Abgabenordnung | Herabsenkung des Zinssatzes für Erstattungszinsen verfassungsgemäß
Das FG Düsseldorf hält die Herabsenkung des Zinssatzes für Erstattungszinsen von 0,5 % pro Monat auf 0,15 % pro Monat für Zeiträume ab dem durch § 238 Abs. 1a AO für verfassungsgemäß.
Im Streitfall ergingen im Einspruchsverfahren im Februar 2022 geänderte Steuerbescheide für die Jahre 2012 bis 2016, die zu einer Herabsetzung der bisherigen Steuern und zur Festsetzung von Erstattungszinsen führten; für den Verzinsungszeitraum ab wandte das Finanzamt einen Zinssatz von 0,15 % pro Monat an.
[i]Kein schutzwürdiges Vertrauen auf Fortbestand der bisherigen VerzinsungDas Finanzgericht hielt den Zinssatz von 0,15 % pro Monat für Verzinsungszeiträume ab gemäß § 238 Abs. 1a AO für zutreffend. Zwar trat § 238 Abs. 1a AO erst am in Kraft, als der Verzinsungszeitraum für 2019 bis 2021 schon vollständig abgeschlossen war. Die hierin liegende echte Rückwirkung ist abe...