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FG Münster 13.06.2025 14 K 2124/21 E, Kommentierte Nachricht

Einkommensteuer | Umzugskosten zwecks Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers

Die Kosten für den Umzug in eine größere Wohnung, in der erstmalig ein häusliches Arbeitszimmer eingerichtet werden soll, sind nicht als Werbungskosten abziehbar. Denn für einen Umzug in eine größere Wohnung gibt es auch private Gründe, sodass eine ganz überwiegende oder gar ausschließliche berufliche Veranlassung zu verneinen ist.

Eine Lehrerin, die im Jahr 2019 ihre berufliche Tätigkeit aufgenommen hatte, zog im Streitjahr 2020 von einer Zwei-Zimmer-Wohnung in eine Drei-Zimmer-Wohnung um und richtete sich erstmalig ein häusliches Arbeitszimmer ein. Die neue Wohnung war neun Kilometer von der Schule entfernt; die vorherige Wohnung lag zehn Kilometer entfernt.

[i]Berufliche Veranlassung stand nicht festDas Finanzgericht erkannte die Umzugskosten nicht an, weil die berufliche Veranlassung des Umzugs nicht feststand. ...

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Umzugskosten zwecks Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers

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