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Einkommensteuer | Teilwertabschreibung einer Forderung im Sonderbetriebsvermögen nach Betriebsaufgabe der Personengesellschaft
Der Gesellschafter einer KG kann auf eine wertgeminderte Forderung gegen die KG, die sich in seinem Sonderbetriebsvermögen befindet, eine Teilwertabschreibung vornehmen, wenn die KG ihren Betrieb aufgibt. Aufgrund der Betriebsaufgabe gilt der Grundsatz der korrespondierenden Bilanzierung nicht mehr, der eine Teilwertabschreibung auf eine Forderung im Sonderbetriebsvermögen grundsätzlich verbietet.
[i]KG gab ihren Betrieb zum 31.8.2012 auf Die Klägerin war Kommanditistin der gewerblich geprägten L-KG, die ihren Betrieb zum aufgab. In ihrer Sonderbilanz bei der L-KG wies die Klägerin zum eine Forderung i. H. von ca. 205.000 € aus. Das Finanzamt ermittelte zum einen Aufgabegewinn der Klägerin in Höhe ihres negativen Kapitalkontos und verrechnete diesen mit dem in gleicher Höhe beste...