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Alle Jahre wieder: Die degressive Abschreibung ist zurück im deutschen Steuerrecht
Bereits im Koalitionsvertrag wurde ein Investitions-Booster von der neuen Bundesregierung angekündigt. Dieser kommt jetzt in Form der erneuten Einführung einer degressiven Abschreibungsmöglichkeit auf bewegliches Anlagevermögen in Höhe von 30 % in den Jahren 2025, 2026 und 2027. Wurde in jüngerer Zeit bereits eine befristete degressive AfA durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz und später durch das Wachstumschancengesetz (vgl. Sielaff, NWB-BB 5/2024 S. 132) ermöglicht, ist es jetzt wieder so weit. Die degressive Abschreibung ist zurück im deutschen Steuerrecht; wieder befristet und diesmal mit einer leicht höheren Obergrenze als zuvor. Der Bundesrat hat diesem Gesetz in seiner 1.056. Sitzung am zugestimmt und damit den Weg für den „Investitions-Booster“ sowie weiteren Maßnahmen für mehr Wirtschaftswachstum freigemacht (vgl. BT-Drucks. 21/323). Dr. Christian Sielaff stellt die aktuelle Neuregelung zur degressiven Abschreibung vor, geht auf die rechtlichen Grundlagen ein und zeigt anhand eines Beispiels, welche Liquiditätsvorteile sich in Abhängigkeit von einer konkreten Investition ergeben können. Im Mandantengespräch sollte diese Möglichkeit...