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USt direkt digital Nr. 16 vom Seite 1

Neue EuGH-Entscheidung zum unrichtigen Steuerausweis

RA Ruth Sterzinger | Redaktion Umsatzsteuer direkt digital | ust-direkt-redaktion@nwb.de

Wie weit gehen Prüf- und Sorgfaltspflichten eines Unternehmers und welche Umstände begründen einen Vertrauensschutz? Kurz vor seiner Auflösung mit Ablauf des legte der XI. Senat dem EuGH die Frage vor, ob der gute Glaube des Steuerpflichtigen im Rahmen der Differenzbesteuerung bereits im Festsetzungsverfahren und nicht erst im hiervon getrennten Billigkeitswege zu berücksichtigen ist. Soweit ein Schutz des guten Glaubens nicht im Gesetzestext des UStG vorgesehen ist, wird der gute Glaube des Steuerpflichtigen nach bisheriger st. Rspr. des BFH nur in einem – vom Festsetzungsverfahren getrennten – Billigkeitsverfahren geschützt. Der BFH hat allerdings Zweifel an der Aufspaltung des Verfahrens und legt vor. Dr. Axel Leonard bespricht die Entscheidung .

Ein zu hoher Steuerausweis entsteht in den Fällen nicht, in denen eine Leistung von einem Unternehmer tatsächlich ausgeführt wird und der Leistungsempfänger ein Endverbraucher ist. In diesem Fall liegt keine Gefährdung des Steueraufkommens vor, entschied der EuGH in einem Verfahren aus dem Jahr 2022. In den sog. Mischfällen, in denen der Unternehmer seine Leistung sowohl an andere Unternehmer als auch an Endverbraucher erbringt, legt die Finanzverwaltung das EuGH-Urteil eng aus. Eine Schätzung oder eine Wahrscheinlichkeitsberechnung darf nicht vorgenommen werden. An dieser engen Auslegung kann nach dem , das Ralf Walkenhorst bespricht, nicht mehr festgehalten werden: Der EuGH führt darin aus, dass die gegenüber einem Nichtsteuerpflichtigen zu Unrecht in Rechnung gestellte Steuer selbst dann nicht geschuldet wird, wenn der Unternehmer gleichartige Leistungen auch an andere Steuerpflichtige erbracht hat.

Mit besten Grüßen,

Ruth Sterzinger

Fundstelle(n):
USt direkt digital 16 / 2025 Seite 1
ZAAAJ-98224