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BFH  - IX R 11/25 Verfahrensverlauf - Status: anhängig

Klage; Rechtsbehelfsbelehrung; Unwirksamkeit; Wiedereinsetzung

Rechtsfrage

Richtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung in einer Einspruchsentscheidung (Dezember 2022) bezüglich der Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) ab dem , wenn die Einspruchsentscheidung an einen Steuerberater adressiert ist und als Rechtsbehelfsbelehrung unter anderem die nachfolgenden Sätze aufführt: "Die Voraussetzungen zur elektronischen Einreichung regelt § 52a der Finanzgerichtsordnung (FGO). Zur verpflichtenden Übermittlung elektronischer Dokumente siehe § 52d FGO."

Formunwirksamkeit einer per Telefax eingereichten Klage (Januar 2023) bei Nichtnutzung des sogenannten Fast-Lane-Verfahrens hinsichtlich der Nutzungspflicht des beSt ab dem ?

Das Revisionsverfahren wurde durch bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in der Rechtssache 1 BvR 1718/24 ausgesetzt. Zwischenzeitlich wurde das Revisionsverfahren wegen der Entscheidung des wiederaufgenommen (XI R 16/25) und wird aufgrund des Zuständigkeitswechsels zum nunmehr beim IX. Senat unter dem Aktenzeichen IX R 11/25 fortgeführt.

Gesetze: FGO § 52d

Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.08.2025):

Zulassung: durch FG

Dieses Verfahren ist anhängig

Fundstelle(n):
KAAAJ-98093