Der IV. Senat des BFH ruft den Großen Senat gemäß § 11 Abs. 4 FGO zur Entscheidung folgender Rechtsfrage an: Kann ein Gewerbetreibender Anteile seines Gewerbebetriebs an nicht mitarbeitende Familienangehörige unentgeltlich mit der Wirkung übertragen, daß nach angemessener Abgeltung der Geschäftsführertätigkeit und der Übernahme des Haftungsrisikos durch den persönlich haftenden Gesellschafter die Familienangehörigen entsprechend ihrer Kapitalbeteiligung (als Kommanditisten oder stille Gesellschafter) am betrieblichen Gewinn beteiligt sind, ohne sich in jedem Fall mit einer Verzinsung von etwa 20 bis 25 v.H. ihrer Nominaleinlagen begnügen zu müssen?
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1971 II Seite 557 BFHE S. 279 Nr. 102, WAAAA-98855
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