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Der Kompromiss im Streit über Börsenkurs und Zukunftserfolgswert
IDW veröffentlicht Entwurf IDW ES 17
Es besteht Diskussionsbedarf in Sachen Unternehmensbewertung. Nachdem der BGH seine Rechtsauffassung zur Relevanz von Börsenkursen im Falle der Ermittlung von aktienrechtlichen Ausgleichs- und Abfindungswerten geändert hat, war das IDW mit seiner ablehnenden Haltung zum Börsenkurs unter Zugzwang geraten. Hatte der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW noch im November 2024 mit dem Entwurf IDW ES 1 seine bisherige ablehnende Haltung bekräftigt, legte er im Mai 2025 einen Entwurf des IDW ES 17 vor, der diesen Themenkomplex im Detail regelt und als eine pragmatische Lösung dieses Dissenses interpretiert werden kann. Der vorliegende Beitrag beleuchtet das Umfeld des IDW ES 17, stellt den Standard in seinen wesentlichen Zügen dar und ordnet ihn hinsichtlich der Funktionsfähigkeit der Kapitalmärkte ein.
Im Konflikt zwischen der tendenziell ablehnenden Haltung des FAUB hinsichtlich der Relevanz von Börsenkursen in aktien- und umwandlungsrechtlichen Strukturmaßnahmen und der tendenziell befürwortenden Sichtweise des BGH stellt IDW ES 17 eine wegweisende Konkretisierung dar, um empirische Evidenz zum Kapitalmarkt in die Bewertung einzubring...