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Verfahrensrecht | Zwischenurteil über die verlängerte Festsetzungsfrist wegen Steuerhinterziehung (BFH)
Ein Zwischenurteil gemäß
§ 99 Abs. 2
FGO über die verlängerte Festsetzungsfrist nach § 169 Abs.
2 Satz 2 Alternative 1
AO wegen Steuerhinterziehung
nach
§ 370 AO kann
nicht ergehen, wenn Feststellungen über Grund und Höhe des jeweiligen
Steueranspruchs und damit zum objektiven und subjektiven Tatbestand der
Steuerhinterziehung fehlen (; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Der Kläger ist Alleinerbe seiner im Februar 2007 verstorbenen Ehefrau. Kurz vor ihrem Tod hatte die Ehefrau Wertpapiere in eine gemeinsam mit ihrem Ehemann abgeschlossene Lebensversicherung eingebracht.
Das beklagte FA bat mit Schreiben v. das Nachlassgericht um Amtshilfe und u.a. um Mitteilung eines Nachlassverzeichnisses. Der Kläger reichte auf Veranlassung ...