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Vorzeitige Abfindung einer Pensionszusage eines Gesellschafter-Geschäftsführers
Rechtsprechungsübersicht und Vorschläge für eine sachgerechte Behandlung
Die vorzeitige Abfindung einer Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF)-Pensionszusage wird seitens der Finanzverwaltung unterschiedlich behandelt. In manchen Fällen führt sie zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, in anderen Fällen wird die Abfindung steuerlich als Betriebsausgabe anerkannt. Dabei gibt es kein klares Bild, woran eine betriebliche und woran eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung der vorzeitigen Kapitalisierung des Pensionsanspruchs festgemacht wird. Zusätzlich wird die Abfindung oftmals mit den steuerlichen Folgen eines Verzichts auf eine Pensionszusage belegt. Rechtsklarheit besteht auch in diesem Punkt bei Weitem nicht, wie jüngst das , G, F, NWB NAAAJ-93491, zeigt. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die aktuelle Handhabung und ausgewählte bislang ergangene Rechtsprechung sowie Vorschläge für eine sachgerechte Behandlung.
In der Praxis kann der Wunsch entstehen, die Pensionszusage eines GGF vorzeitig abzufinden, etwa wenn die Firma liquidiert oder verkauft werden soll und die Gesellschaft deshalb von der Pensionsverpflichtung befreit werden muss.
Die Finanzverwaltung b...