Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
GBO | Eintragung einer eGbR als Eigentümerin trotz vorgesehener Löschung
Eine nach bisherigem Recht unter Eintragung ihrer Gesellschafter im Grundbuch als Eigentümerin eines Grundstücks eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) muss sich im Gesellschaftsregister registrieren und anschließend als eingetragene GbR in das Grundbuch eintragen lassen, bevor eine nach dem beantragte Übertragung des Grundstücks im Grundbuch vollzogen werden kann.
Dies gilt auch dann, wenn das Grundstück der einzige Vermögenswert der Gesellschaft ist und das Eigentum auf ihre Gesellschafter übertragen werden soll mit der Folge, dass die Eintragung der eGbR als Eigentümerin im Grundbuch sogleich wieder gelöscht wird. Ob die Gesellschafter familiär miteinander verbunden sind, spielt ebenfalls keine Rolle. Im Streitfall lösten die Gesellschafter der beiden Gb...