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StaRUG | Akteneinsichtsrecht nach Abschluss eines Restrukturierungsverfahrens
Allein die Gläubigerstellung und der Status als Planbetroffener begründen nicht ohne Weiteres das rechtliche Interesse an einer Akteneinsicht. Vielmehr muss geltend gemacht werden, warum an der Kenntnis des Verfahrensgangs ein rechtliches Interesse besteht.
Das rechtliche Interesse an der Einsicht in die Restrukturierungsakten sei nicht mit dem rechtlichen Interesse eines Insolvenzgläubigers in die Verfahrensakten eines mangels Masse abgelehnten Insolvenzantrags vergleichbar, so das Gericht. Denn anders als im Insolvenzverfahren, wo das Insolvenzgericht von Amts wegen alle Umstände zu ermitteln habe, die für das Insolvenzverfahren von Bedeutung seien, was im Fall einer Unternehmensinsolvenz in aller Regel durch Einholung eines Sachverständigengutachtens erfolge, habe das Restruktu...