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NaRp 9/2025 S. 290

Nachhaltigkeitsberichterstattung | EU-Kommission empfiehlt KMU die Nutzung des VSME-Standards für ihre freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung

Am hat die EU-Kommission eine Empfehlung für die Nutzung des VSME-Standards (Voluntary Small and Medium Sized Enterprises) für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung durch Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ausgesprochen.

Dieser VSME-Standard richtet sich an Unternehmen, die nicht unter die Pflichten der CSRD fallen, und soll es ihnen ermöglichen, strukturierte ESG-Informationen auf freiwilliger Basis bereitzustellen – etwa gegenüber Banken, Investoren oder größeren Geschäftspartnern.

Die Empfehlung zur Nutzung des VSME-Standards steht im Kontext des SME Relief Package (2023) sowie der Single Market Strategy 2025. Ziel ist es, KMU dabei zu unterstützen, auf zunehmende Informationsanforderungen entlang der Lieferkette zu reagieren, ...

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NWB Nachhaltigkeit und Reporting