Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Der neue Delegierte Rechtsakt zur EU-Taxonomie-VO
Geänderte Berichtspflichten für Nicht-Finanzunternehmen
Am hat die EU-Kommission einen Delegierten Rechtsakt zur Änderung der bestehenden Delegierten Rechtsakte zur EU-Taxonomie-VO erlassen. Ziel der Änderungen ist es, den Aufwand für Unternehmen zu verringern und gleichzeitig das Ziel beizubehalten, Kapitalflüsse auf ökologisch nachhaltige Investitionen umzulenken. Der Entwurf des Delegierten Rechtsakts wurde bereits im Zuge des Omnibus 1-Pakets im Februar 2025 veröffentlicht. Im Vergleich zur Entwurfsfassung haben sich vor allem die Vorschriften zu den neuen Wesentlichkeitsschwellen geändert.
Die Delegierte Verordnung C(2025) 4568 final enthält verschiedene Änderungen zur Taxonomieberichterstattung. Allerdings treten diese erst nach Ende eines vier- bzw. sechsmonatigen Überprüfungszeitraums durch EU-Parlament und EU-Ministerrat in Kraft.
Mit der neuen Delegierten Verordnung werden Wesentlichkeitsschwellen eingeführt und die Meldebögen vereinfacht. Es bestehen jedoch noch verschiedene Auslegungsfragen, die möglichst zeitnah geklärt werden sollten. Selbiges gilt für das noch nicht finalisierte Substance Proposal aus dem Omnibus 1-Paket.
Die Vereinfachung der DNSH-Kriterien ist ein Schritt in ...