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Online-Nachricht - Dienstag, 19.08.2025

Gesetzgebung | Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (BMF)

Dekorative
		  GrafikDas BMF hat am den Referentenentwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes veröffentlicht.

Hintergrund: Im StBerG besteht insbesondere bei der Befugnis zur entgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen umfangreicher Modernisierungsbedarf. Bisher sind neben den Personen, die zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind (Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer sowie vereidigte Buchprüfer), zahlreiche weitere Personen und Vereinigungen in beschränktem Umfang zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt. Diese Personen und Vereinigungen werden bislang abschließend im StBerG aufgezählt. Da die Europäische Kommission im Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2018/2171 die Auffassung vertritt, dass die vorgesehenen Ausnahmen von der Beschränkung der Erbringung von Hilfeleistung in Steuersachen unsystematisch und inkohärent seien, erscheint in diesem Bereich eine Neuregelung angezeigt.

Darüber hinaus ist die Befugnis zur unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen angesichts des gesellschaftlichen Wandels reformbedürftig. Die starre Beschränkung der Zulässigkeit unentgeltlicher Hilfeleistung in Steuersachen auf Angehörige bildet die Lebensrealitäten nicht mehr sachgerecht ab und berücksichtigt alternative Lebenskonzepte nicht. Zudem bestehen Wertungswidersprüche im Hinblick auf die weitergehende Zulässigkeit unentgeltlicher Rechtsdienstleistungen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).

Im Bereich der Lohnsteuerhilfevereine besteht aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts Änderungsbedarf. Außerdem ist das Leitungserfordernis von weiteren Beratungsstellen von Steuerberatern durch den digitalen Fortschritt und neue Arbeitsformen überholt und nicht mehr zeitgemäß.

Schließlich sollen in einigen weiteren kleineren Punkten des Berufsrechts der Steuerberater Änderungen vorgenommen werden.

Die geplanten Maßnahmen:

  • Der Entwurf sieht zunächst eine Liberalisierung vor, indem auf eine abschließende Aufzählung der zur beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugten Personen und Vereinigungen verzichtet wird. Die entsprechenden Vorschriften sollen vollständig neu geordnet und um eine nicht abschließende Generalklausel für die Hilfeleistung in Steuersachen ergänzt werden, die als Nebenleistung zu einem anderen Berufs- oder Tätigkeitsbild erbracht wird.

  • Im Zuge der Neuordnung der Vorschriften soll die Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen maßvoll durch den Wegfall der Betragsgrenzen bei den vereinbaren Tätigkeiten erweitert werden. Vereine von Land- und Forstwirten, Berufs- und Interessenvereinigungen und genossenschaftliche Prüfverbände, Spediteure und sonstige Zollvertreter sowie Notare und Patentanwälte sollen unter bestimmten (niedrigschwelligen) Voraussetzungen weiterhin Hilfe in Steuersachen leisten dürfen.

  • Darüber hinaus ist vorgesehen, die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen grundlegend neu auszugestalten und weitestgehend an § 6 RDG anzugleichen, der für die unentgeltliche Rechtsdienstleistung auf allen anderen Rechtsgebieten außer dem Steuerrecht gilt. Damit entsteht ein kohärentes Regelungsgefüge.

  • Ferner sieht der Entwurf eine Neustrukturierung der Vorschriften über Lohnsteuerhilfevereine vor, die künftig in Anlehnung an die Vorschriften zu den Berufsausübungsgesellschaften ausgestaltet werden sollen. Außerdem soll das Leitererfordernis bei weiteren Beratungsstellen von Steuerberatern entfallen.

Hinweis:

Der Gesetzentwurf greift größtenteils die Inhalte des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Recht der steuerberatenden Berufe (BT-Drucks. 20/8669, s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 10.10.2023) auf, der mit dem Ende der letzten Legislaturperiode der Diskontinuität unterfallen ist.

Der Referentenentwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
SAAAJ-97866