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Anforderungen an eine Rechnung i. S. des § 14c Abs. 2 UStG
Der BFH musste zu der Frage Stellung nehmen, ob im Streitfall die ausgestellten Dokumente die Anforderungen an eine Rechnung i. S. des § 14c Abs. 2 UStG erfüllen.
I. Leitsätze
Die Anforderungen an eine Rechnung i. S. des § 14c Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) erfüllt ein Dokument jedenfalls dann, wenn es den Rechnungsaussteller, den (vermeintlichen) Leistungsempfänger, eine Leistungsbeschreibung sowie das Entgelt und Angaben zur gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuer enthält (Bestätigung der Rechtsprechung; vgl. z. B. , BFHE 233 S. 94, BStBl 2011 II S. 734; , BFHE 255 S. 340, BStBl 2021 II S. 106).
Auch im Anwendungsbereich des § 14c Abs. 2 UStG sind Bezugnahmen auf andere Dokumente sowie vom Steuerpflichtigen beigebrachte zusätzliche Informationen vom Finanzamt zu berücksichtigen (Anschluss an , BFHE 257 S. 462; , BFHE 266 S. 67, BStBl 2023 II S. 521).
Ein Dokument, das trotz der in Bezug genommenen ergänzenden Unterlagen mit seinen überflüssigen und widersprüchlichen Angaben bei einem Empfänger den Anschein erweckt, dass über steuerpflichtige Leistungen abgerechnet wird, so dass die Gefahr eines ...