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EuGH-Vorlage: Vertrauensschutz bei der Differenzbesteuerung
Wenn der Unternehmer den Nachweis über Umstände zu erbringen hat, die nicht in seiner Sphäre liegen, stellt sich die Frage des Vertrauensschutzes. Wie weit gehen die Prüf- und Sorgfaltspflichten und welche Umstände begründen einen Vertrauensschutz? Die damit in Zusammenhang stehende Frage, ob Vertrauensschutz im gesonderten Billigkeitsverfahren oder im Festsetzungsverfahren geltend zu machen ist, beschäftigt den BFH bereits seit Jahren. Nachdem bereits zwei Vorabentscheidungsersuchen vom EuGH unbeantwortet blieben (weil sich die Frage in den Verfahren aus anderen Gründen erledigt hatten), startete der XI. Senat nun kurz vor seiner Auflösung (mit Ablauf des ) einen dritten Anlauf beim EuGH.
I. Leitsatz (Vorlagefrage)
Steht Art. 314 MwStSystRL unter Beachtung des Effektivitätsgebots einer nationalen Praxis entgegen, die einen guten Glauben des Wiederverkäufers an die Erfüllung der Voraussetzungen der Differenzbesteuerung bei seinem Vorlieferanten, der in seinen Rechnungen angegeben hat, die Differenzbesteuerung auf die Lieferung an den Wiederverkäufer angewendet zu haben, nur außerhalb des Steuerfestsetzungsverfahrens im Rahmen eines gesonderten Billigkeitsverfahr...