Lohnsteuer | Muster der Lohnsteuer-Anmeldung 2026 (BMF)
Das BMF hat das Muster der
Lohnsteuer-Anmeldung 2026 sowie die "Übersicht über länderunterschiedliche
Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2026" bekannt gemacht (BMF, Bekanntmachung v.
- IV C
5 - S 2533/00120/006/009).
Hierzu führt das BMF weiter aus:
Abweichend vom Vordruckmuster ist in den elektronischen Formularen zusätzlich zur Kennzahl 23 ein Freitextfeld für die entsprechenden Angaben vorzusehen.
Für die unwiderrufliche Erklärung des Arbeitgebers ist nach § 19a Abs. 4a EStG die Kennzahl 21 mit folgender Zeilenbeschreibung aufzunehmen: „Es wird im Zusammenhang mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit bei Vermögensbeteiligungen eine Haftungserklärung i.S.d. § 19a Abs. 4a Satz 1 EStG abgegeben (falls ja, bitte eine „1“ eintragen).“
Nach § 41a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ist in der Lohnsteuer-Anmeldung die Lohnsteuer getrennt nach den Kalenderjahren, in denen der Arbeitslohn bezogen wird oder als bezogen gilt, anzugeben. Die hierfür erforderlichen Kennzahlen und weitere Informationen sind auf den Internetseiten unter www.elster.de veröffentlicht.
Die Eintragungen für die Lohnsteuer des Vor- und Folgejahres sind ausschließlich für die Zuordnung der Lohnsteuer zu dem entsprechenden Kalenderjahr zu verwenden. In Korrekturfällen sind die jeweiligen Lohnsteuer-Anmeldungen zu ändern.
Quelle: BMF, Bekanntmachung v. - IV C 5 - S 2533/00120/006/009, veröffentlicht auf der Homepage des BMF (il)
Fundstelle(n):
OAAAJ-97824