Lohnsteuer | Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren ab 2026 (BMF)
Das BMF hat nach den Änderungen
durch das JStG 2020, das JStG 2022 sowie durch das
Kreditzweitmarktförderungsgesetz zur Vorsorgepauschale im
Lohnsteuerabzugsverfahren (§ 39b Abs. 2 Satz 5 Nr. 3
EStG) Stellung genommen ().
Hintergrund: Eine Vorsorgepauschale wird ausschließlich im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt (§ 39b Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 EStG). Über die Vorsorgepauschale hinaus werden im Lohnsteuerabzugsverfahren keine weiteren Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt. Eine Vorsorgepauschale wird in allen Steuerklassen berücksichtigt
Im Einzelnen geht die Finanzverwaltung auf folgende Punkte näher ein:
Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Vorsorgepauschale (§ 39b Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 EStG)
Teilbetrag für die Rentenversicherung (§ 39b Abs. 2 Satz 5 Nr.3 Buchstabe a EStG)
Teilbetrag für die gesetzliche Krankenversicherung (§ 39b Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 Buchstabe b EStG)
Teilbetrag für die soziale Pflegeversicherung (§ 39b Abs. 2 Satz 5 Nr.3 Buchstabe c EStG)
Teilbetrag für die private Basiskranken- und PflegePflichtversicherung (§ 39b Abs. 2 Satz 5 Nr.3 Buchstabe d EStG)
Teilbetrag für die Versicherung gegen Arbeitslosigkeit (§ 39b Abs. 2 Satz 5 Nr.3 Buchstabe e EStG)
Bescheinigung der Beiträge des Arbeitnehmers zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur sozialen Pflegeversicherung (§ 41b Abs. 1 Satz 2 Nr. 13 EStG)
Bescheinigung der Beiträge des Arbeitnehmers zur Arbeitslosenversicherung (§ 41b Abs. 1 Satz 2 Nr.14 EStG)
Keine Mindestvorsorgepauschale mehr ab 2026
Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber (§ 42b Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 und 5a sowie § 39b Abs. 2 Satz 12 EStG)
Lohnsteuertabellen zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer (§ 51 Abs. 4 Nr. 1a EStG)
Pauschalierung der Lohnsteuer in besonderen Fällen (§ 40 Abs. 1 EStG)
Das Schreiben ist ab dem anzuwenden. Es ersetzt das (BStBl 2013 I S. 1532).
Quelle: , veröffentlicht auf der Homepage des BMF (il)
Fundstelle(n):
UAAAJ-97822