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Online-Nachricht - Dienstag, 19.08.2025

Lohnsteuer | Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren ab 2026 (BMF)

Dekorative
		  GrafikDas BMF hat nach den Änderungen durch das JStG 2020, das JStG 2022 sowie durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz zur Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren (§ 39b Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 EStG) Stellung genommen ().

Hintergrund: Eine Vorsorgepauschale wird ausschließlich im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt (§ 39b Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 EStG). Über die Vorsorgepauschale hinaus werden im Lohnsteuerabzugsverfahren keine weiteren Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt. Eine Vorsorgepauschale wird in allen Steuerklassen berücksichtigt

Im Einzelnen geht die Finanzverwaltung auf folgende Punkte näher ein:

Hinweis:

Das Schreiben ist ab dem anzuwenden. Es ersetzt das (BStBl 2013 I S. 1532).

Quelle: , veröffentlicht auf der Homepage des BMF (il)

Fundstelle(n):
UAAAJ-97822