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Einkommen-/Körperschaft-/Gewerbesteuer | Mindestbesteuerung verfassungsgemäß
Das BVerfG hält die Mindestbesteuerung nach § 10d Abs. 2 EStG i. V. mit § 8 Abs. 1 KStG und § 10a GewStG für verfassungsgemäß. Danach verstößt es nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, dass Verluste, die den Betrag von 1 Mio. € (sogenannter Sockelbetrag) übersteigen, nur zu 60 % im Streitjahr 2008 mit Gewinnen ausgeglichen werden konnten, sodass der den Betrag von 1 Mio. € übersteigende Gewinn zu 40 % versteuert werden musste.
Zwar liegt eine Ungleichbehandlung gegenüber Steuerpflichtigen vor, deren Verlustvortrag niedriger als 1 Mio. € ist und bei denen eine Mindestbesteuerung nicht droht. Diese Ungleichbehandlung ist aber durch sachliche Gründe gerechtfertigt. Denn die Mindestbesteuerung dient der kontinuierlichen und gegenwartsnahen Besteuerung als besonderem Fiskalzweck. Auch die Höhe des Socke...