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Online-Nachricht - Freitag, 15.08.2025

Einkommensteuer | Das Finanzamt Kassel nimmt in einem deutschlandweit einmaligen Pilotprojekt Bürgern die Einkommensteuererklärung für 2024 ab (FinMin)

Dekorative GrafikAutomatisch einen Vorschlag für die Festsetzung der Einkommensteuer 2024 erhalten, ohne vorher eine Steuererklärung abzugeben: In diesen Genuss kommen in diesem Jahr ausgewählte Bürger im Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Kassel. Ein Pilotprojekt der Hessischen Steuerverwaltung soll den Bürgern das Leben leichter machen. Hierauf macht das Hessische Finanzministerium (FinMin) aufmerksam.

Zu dem Pilotprojekt führt das FinMin u.a. weiter aus:

  • Das Finanzamt Kassel wird einer ausgewählten Gruppe von Bürgern, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, die nicht steuerlich vertreten bzw. beraten werden und deren Steuerdaten dem Finanzamt Kassel mutmaßlich bereits vorliegen, einen Vorschlag für die Festsetzung der Einkommensteuer 2024 unterbreiten. Dieser kann die Abgabe einer Steuererklärung überflüssig machen. Grundlage für den Festsetzungsvorschlag sind elektronische Daten, die dem Finanzamt Kassel bereits vorliegen.

  • Die Bürger müssen den Vorschlag für die Festsetzung der Einkommensteuer 2024 nur noch prüfen. Sind sie einverstanden, müssen sie nichts weiter unternehmen. Das Finanzamt Kassel wird nach Ablauf einer Frist von vier Wochen einen Einkommensteuerbescheid 2024 ohne weiteres Zutun der Bürger erlassen.

  • Sofern die Bürger zusätzliche Aufwendungen erklären möchten, können sie dies unkompliziert über ELSTER tun. Eine gesonderte Steuererklärung ist auch in diesem Fall nicht erforderlich. Das Finanzamt Kassel prüft die zusätzlich geltend gemachten Aufwendungen und lässt den Bürgern auf der Grundlage des Vorschlags und der zusätzlich geltend gemachten Aufwendungen einen Einkommensteuerbescheid für 2024 zukommen.

  • Grundsätzlich ist die Abgabe einer Steuererklärung für 2024 nicht mehr nötig. Die Bürger können aber selbstverständlich innerhalb der Frist von vier Wochen auch eine Einkommensteuererklärung für 2024 abgeben.

  • Die Bürger sind trotz des Erhalts eines Vorschlags zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn der Vorschlag nicht alle Einnahmen enthält, die die Bürger im Jahr 2024 erwirtschaftet haben.

  • Nach einem erfolgreichen Abschluss des Pilotprojekts ist geplant, diesen Service über Kassel hinaus hessenweit für Bürger anbieten zu können, deren Steuerdaten – ausweislich der Analyse der letzten Veranlagungsverfahren – vollständig vorliegen.

Hinweise:

Der Bürgerservice ist der Hauptansprechpartner für Fragen zum Veranlagungsvorschlag. Dort erhalten Bürger, die am Pilotprojekt beteiligt werden, telefonisch (Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr) weitere Informationen. Der Bürgerservice ist erreichbar unter der Telefonnummer + 49 561 7208 0. Viele Fragen rund um das neue Verfahren werden auch im Internet unter finanzamt.hessen.de beantwortet.

Weitere Informationen können Sie der Präsentation zur Pressekonferenz des Hessischen FinMin entnehmen.

Quelle: Hessisches FinMin, Pressemitteilung v. (lb)

Fundstelle(n):
WAAAJ-97668