Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Klagebefugnis bei unberechtigtem Steuerausweis und Ausführungen zur Begründetheit bei unzulässiger Klage
(1) Ein Kläger, der in seinen Rechnungen unberechtigt Umsatzsteuer ausgewiesen hat und diese nach § 14c Abs. 2 Satz 1 UStG schuldet, kann geltend machen, durch die angefochtenen Umsatzsteuerbescheide diesbezüglich i. S. von § 40 Abs. 2 FGO beschwert zu sein. (2) Die materielle Sachprüfungsbefugnis des FG ist nur eröffnet, wenn es die Zulässigkeit der Klage festgestellt hat. Erwägungen zur Begründetheit bei einer als unzulässig bewerteten Klage sind verfahrensfehlerhaft und gelten als „nicht geschrieben“ (Anschluss an 2 C 7.22, NWB GAAAJ-53228). NWB BAAAJ-91875
Gemäß § 40 Abs. 2 FGO ist die Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage nur zulässig, wenn der Kläger geltend macht, durch den Verwaltungsakt (oder dessen Unterlassung) in se...