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Kündigung | Unwirksame Kündigung wegen Fehlern beim BEM
Weist ein Arbeitgeber bei dem Versuch der Einleitung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) den Arbeitnehmer nicht konkret genug auf die Ziele des BEM sowie auf die dabei zu erwartende Datenerhebung, -verwendung und -speicherung hin und lehnt der Arbeitnehmer sodann das BEM ab, müssen besondere Umstände vorliegen, damit angenommen werden kann, die unzureichende Aufklärung über diese Fragen habe nicht zur Nichtdurchführung eines BEM beigetragen.
Hier war die Arbeitgeberin vor der Kündigung zur Durchführung eines BEM verpflichtet. Ihr sind bei ihrem Versuch, ein BEM einzuleiten, wesentliche Fehler unterlaufen, die die Ursache dafür waren, dass es nicht zu einer ordnungsgemäßen Durchführung des BEM gekommen ist. Die Fehler des von ihr beauftragten externen Dienstleister...