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Mindestgewinnbesteuerung mit dem Grundgesetz vereinbar
[i]Pressemitteilung des BVerfG v. 11.8.2025Mit Beschluss v. - 2 BvL 19/14 (NWB KAAAJ-97325) hat der Zweite Senat des BVerfG entschieden, dass die gesetzlichen Regelungen der sog. Mindestgewinnbesteuerung bei der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer verfassungsgemäß sind, soweit Körperschaftsteuersubjekte i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 KStG bzw. Gesellschaften i. S. des § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG betroffen sind. Gegenstand der Vorlage ist eine besondere Sachverhaltskonstellation, in der ein vom BFH so bezeichneter ?bilanzsteuerrechtlicher Umkehreffekt? zu einem erhöhten Verlustvortrag zur Körperschaftsteuer und zu einem höheren vortragsfähigen Gewerbeverlust bei einer bilanzierenden Kapitalgesellschaft führte, die diese in der Folgezeit nicht vollständig aufzehren konnte, weil über ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde [i]Meyer, NWB 38/2014 S. 2824 (, BStBl 2014 II S. 1016). Das BVerfG hat entschieden, dass die Regelungen zur Mindestgewinnbesteuerung insbesondere mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar sind. Ein Verstoß gegen den vorliegend maßgeblichen Willkürmaßstab liegt nicht vor.