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NWB Nr. 33 vom Seite 2244

Bundeskabinett beschließt Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten

[i]Pressemitteilung des BMF v. 6.8.2025Das Bundeskabinett hat am beschlossen, die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten (wieder) auf zehn Jahre zu verlängern. Die Gesetzesänderung, die im Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (s. dazu unten S. 2246) enthalten ist, soll dazu dienen, Fälle groß angelegter Steuerhinterziehung wie bei Cum/Cum- und Cum/Ex-Geschäften konsequent verfolgen zu können und einen wirksamen Steuervollzug zu gewährleisten. Die Buchungsbelege werden benötigt, um Sachverhalte in Verfahren rund um Steuerhinterziehung und Bekämpfung von Schwarzarbeit aufzuklären. Der Aufbewahrungspflicht komme – so das BMF in seiner Pressemitteilung v.  – somit eine wichtige Dokumentations- und Beweissicherungsfunktion zu. Vor allem könnten wichtige Anhaltspunkte auf missbräuchliche Steuergestaltungen bzw. Steuervermeidung gewonnen werden. Da Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute ihre Buchungsbelege oft in digitaler Form aufbewahren, sei von einem sehr viel geringeren Erfüllungsaufwand auszugehen. Für die restlichen Steuerpflichtigen soll für Buchungsbelege weiter ...

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