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Anscheinsbeweis für die Privatnutzung eines betrieblichen Pickups
Die Nutzung von Geländewagen mit offener Ladefläche, sog. Pickups, erfreut sich in Deutschland immer größerer Beliebtheit, sowohl im betrieblichen als auch im privaten Bereich. Bei betrieblich angeschafften Fahrzeugen ist stets zu überprüfen, ob eine private Nutzung denkbar ist. Diese löst eine entsprechende Entnahmehandlung gem. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG aus. In der Rechtsprechung hat sich für die private Nutzung betrieblicher Fahrzeuge der sog. „Beweis des ersten Anscheins“ herausgebildet. Danach besteht grds. bei betrieblichen Pkw immer die Möglichkeit der privaten Nutzung, es sei denn, der Stpfl. kann diesen ersten Anschein durch geeignete Gegenbeweise erschüttern. Der entschieden, dass an diese Gegenbeweise relativ hohe Anforderungen zu stellen sind und widerspricht damit der Auffassung der Vorinstanz (). Wie diese Gegenbeweise auszusehen haben, wird leider nicht dargelegt, so dass auch weiterhin für betriebliche Fahrzeuge, die nicht ganz offensichtlich für eine private Nutzung ungeeignet sind (Stichwort: Werkstattwagen), eine steuerliche Unsicherheit verbleibt.
Einordnung
Gewerbetreib...